FCN Schwimmen

Satzung

Vorbemerkung

Im Rahmen der Abspaltung der einzelnen Amateurabteilungen vom 1. Fußball-Club Nürnberg, Verein für Leibesübungen e.V., auf rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Vereine musste für jeden neuen Einzelverein eine Satzung festgelegt werden. Zuständig hierfür war der bisherige Gesamtverein, vertreten durch das Präsidium, das im Spaltungsplan die Einzelvereine gründete und deren Vorstände berief.

Die ersten Satzungsentwürfe wurden mit den Abteilungsleitern und den Mitgliedern des Vereinsrates des bisherigen Gesamtvereins abgestimmt. Maßgabe dieser Vereinsgremien war es, nur die notwendigen Grundstrukturen vorzugeben, die möglichst einheitlich für alle Einzelvereine gelten sollen. Den Vereinen ist es freigestellt, im Rahmen der Satzungshoheit Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht dem Spaltungsplan, der Satzung des Dachvereins und den dort niedergelegten Pflichten der Einzelvereine widersprechen.

Die Satzungen der Einzelvereine beruhen in großen Teilen auf der bisher gültigen Satzung des 1 .FCN, da sich die dortigen Regelungen weitgehend bewährt haben.

Organe der Einzelvereine sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Auf die Kontrollgremien Finanz- und Verwaltungsrat, Vereinsrat wurde für die Einzelvereine verzichtet. Die Kontrollfunktion für die Geschäftsführung kommt nunmehr unmittelbar der Mitgliederversammlung zu. Dies wird durch sog. Revisoren (alte Satzung: Kassenprüfer) mit erweitertem Aufgabenkreis bei der wirtschaftlichen Kontrolle der Vereinsführung unterstützt.

Urschriftlich gefertigt von: Dr. Bernd Rödl & Partner, 90491 Nürnberg, Äußere Sulzbacher Straße 100
Teilweise geändert in der Mitgliederversammlung vom 27. Oktober 1995, 12. April 2002 & 8. April 2011
Tag der letzten Eintragung: 20. Juli 2012 - Registergericht

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